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Spezielles Förderangebot in Mecklenburg-VorpommernIm Rahmen des Programms »Arbeit durch Bildung und Innovation« gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Landes und mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds Zuwendungen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Innovationskraft der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen. Zu den Förderinstrumenten gehören auch die so genannten Bildungsschecks für Unternehmen. Was wird gefördert? Gefördert wird die Teilnahme von Beschäftigten aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen. Wie hoch ist die Förderung? Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form eines Bildungsschecks gewährt. Der Zuschuss beträgt maximal 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und höchstens 500 Euro je Bildungsscheck und Weiterbildungsmaßnahme. Wo kann man Bildungsschecks beantragen? Anträge sind bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) einzureichen. Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI). Ansprechpartner und die Antragsunterlagen stehen auf den Internetseiten der GSA zum Download bereit. Welche Bildungsmaßnahmen können gefördert werden? Die Weiterbildungsmaßnahme muss von einem Bildungsdienstleister durchgeführt werden, der über eine staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 des Weiterbildungsgesetzes verfügt. [ Quelle: http://www.gsa-schwerin.de/index.php?idcatside=92 ] |
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