|
|
Bildungsscheck - Nordrhein-WestfalenFörderung beruflicher WeiterbildungWenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) wohnen oder arbeiten,können Sie sofort den NRW-Bildungsscheck erhalten.Mit diesem unterstützt das Land NRW eine beruflich orientierte Fortbildung finanziell.Das Land übernimmt die Hälfte der Seminargebühren,bis maximal 500,-Euro pro Bildungsscheck. Angesprochen werden Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen (bis 250 Mitarbeiter) die länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung mehr teilgenommen haben.Sollten Sie während dieser Zeit aber aus Eigeninitiative eine Fortbildung absolviert haben,können Sie den Bildungsscheck dennoch beziehen. Der Vergabe von Bildungsschecks geht eine Weiterbildungsberatung bei einer der Beratungsstellen in der Region voraus. Die Beratungsstelle informiert und berät den Interessenten/die Interessentin über geeignete Angebote und händigt ihm/ihr den Bildungsscheck aus. Der Bildungsscheck wird dann bei einem anerkannten Bildungsträger eingelöst. Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Tätigkeit vermitteln, wie z. B. Sprach- und EDV-Kenntnisse, Erwerb von Schlüsselqualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Nicht gefördert werden Arbeitsplatz bezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen, Kurse, die ausschließlich zur Erlangung rechtlich vorgegebener Befähigungs- und Sachkundenachweise notwendig sind oder dem Erwerb von Fahrererlaubnissen dienen, oder Kurse, die der reinen Erholung dienen. Gesetzliche Förderungsansprüche, z. B. nach SGB III oder (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) schließen eine Förderung durch Bildungsscheck aus. Übrigens: Sie sind relativ frei bei der Wahl Ihres Lehrgangsthemas.Auch könnnen Sie den Bildungsscheck hier beim Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V.(BIG) einlösen und in den Genuss der finanziellen Förderung kommen.
|
Suche
|