Detail-Informationen zur Veranstaltung
Datenschutz-Refreshing Bleiben Sie auf aktuellem Stand
Seit Geltung der europäischen Grundverordnung im Mai 2018 kommen auf alle Praxen ganz besondere Verantwortung und einige Maßnahmen zu.
Hierzu gehört neben technischen Maßnahmen (z. B. data protection by default, data protection by design), auch die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten für die meisten Praxen. Die Sanktionsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden fallen seitdem noch höher aus.
In dieser Fortbildung sollen die Änderungen in den gesetzlichen Vorgaben seit Geltung der Grundverordnung aufgezeigt werden. Erste Erfahrungen mit der DSGVO werden ausgetauscht. Anpassungspotentiale sollen durch praktische Beispiele beleuchtet und nützliche Umsetzungsvorschläge gegeben werden.
Ziel der Veranstaltung ist, den Teilnehmern eine Übersicht über anfallende Maßnahmen zu geben, sodass entsprechende Schritte geplant werden können.
Programm 2022:
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
- Telematikinfrastruktur und Datenschutz
- Datenschutz und Impfstatuserhebung
- Neue Rechtssprechung zum Datenschutz
- Tätigkeit der Aufsichtsbehörden im Überblick
- Bußgeldregelungen
- Auffrischung und neue Entwicklungen zu Themen wie:
- Irrungen und Wirrungen - das Patientendatenschutzgesetz
- Datenschutzerklärung und Einwilligung - der Unterschied
- Wie wichtig sind VVT wirklich?
- Externe Dienstleister (AVV und Verprflichtungen)
- Telematik - Fluch oder Segen?
- TOMs - was war das doch gleich?
- Datenschutzkonforme Webseitengestaltung
- Social Media und Messenger
- Sonstiges: z.B. Ausweiskopien, SDM, E-Privacy Verordnung
Umfang der Maßnahme: 15 Unterrichtseinheiten, die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung als Nachweis.
Teilnahmevoraussetzung: Datenschutzbeauftragte mit entsprechender Fachkunde.
Hinweis: Dieser Kurs setzt eine bereits erlangte Fachkunde voraus, so dass auf grundlegende Inhalte nicht näher eingegangen wird.
In den Gebühren sind Seminarunterlagen und Tagungsgetränke enthalten.