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Änderung der Festzuschuss-Richtlinie

G-BA beschließt Erweiterung der Regelversorgung mit festsitzendem ZE

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Erweiterung der Regelversorgung mit festsitzendem Zahnersatz beschlossen. Für die digitale Planungshilfe (DPF) der KZBV ist ein Update in Vorbereitung.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Erweiterung der Regelversorgung mit festsitzendem Zahnersatz beschlossen. Für die digitale Planungshilfe (DPF) der KZBV ist ein Update in Vorbereitung.
Der Anspruch des Patienten, mit festsitzendem Zahnersatz versorgt zu werden, soll in Zukunft nicht mehr von der Gegenbezahnung abhängen. Der Beschluss des G-BA sieht einen Wegfall der bisherigen "Gegenkieferregel" in Abschnitt A Nr. 3 der Festzuschuss-Richtlinie vor. Danach war festsitzender Zahnersatz grundsätzlich nur indiziert, wenn im Gegenkiefer noch die eigenen Zähne oder festsitzender Zahnersatz vorhanden waren.

Hintergrund der Richtlinienänderung: eine Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zur Relevanz der Beschaffenheit der Gegenbezahnung bei der Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz.

Wissenschaftlich sei demnach nicht belegbar, die Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz an die Bedingung zu knüpfen, dass der Gegenkiefer natürliche Zähne aufweist oder mit festsitzendem Zahnersatz versorgt ist.

Der Beschluss des G-BA unterliegt noch dem Genehmigungsvorbehalt des Bundesgesundheitsministeriums und tritt erst nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.


Quelle: zm-online-Redaktion