Zur Qualitätssicherung beim ambulanten Operieren gehört ganz wesentlich, dass das mitwirkende Assistenzpersonal über eine ausreichende Qualifikation verfügt. Allgemeine bzw. übergreifende Inhalte werden nach fachsystemischen Gesichtspunkten dargestellt.
Vorausgesetzt wird eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung im (ambulanten) Operieren.