Ab Mai 2018 ist ein Datenschutzbeauftragter in (fast) allen Praxen und Institutionen im Gesundheitswesen Pflicht. Bislang wird ein bestellter Datenschutzbeauftragter ab 9 Mitarbeitern benötigt. Es drohen hohe Bußgelder in fünf- und sechsstelliger Höhe. Das muss nicht sein!
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Gerne beraten wir Sie per E-Mail (anne.gerlach@bildungswerk-gesundheit.de) oder telefonisch (0561-20864815).