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Antibiotika in der Landwirtschaft und Dispensierrecht für Tierärzte

Durch die Diskussion um den Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft und den Entwurf eines 16. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind zahlreiche Veröffentlichungen und Stellungnahmen betroffener Verbände und Interessengruppen entstanden.

Um Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand zu ermöglichen und der Frage nachzugehen, warum die Verordnungspraxis zum Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft so oft im Zusammenhang mit dem Dispensierrecht für Tierärzte gebracht wird, haben wir nachfolgend eine Linksammlung zusammen gestellt.

Tierärztliches Dispensierrecht - Was verbirgt sich hinter dem Begriff?

Definition - Dispensierrecht:
Berechtigung des Tierarztes für von ihm behandelte Tiere Arzneimittel herzustellen, vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen und an den Tierhalter abzugeben. (Quelle: Institut für Pharmakologie Pharmazie und Toxikologie; Universität Leipzig)

Das tierärztliche Dispensierrecht ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine - sehr sensible - Ausnahmeregelung vom Apothekenmonopol. Aber es gibt gute Gründe dafür und keine brauchbaren Alternativen dazu.
Quelle: Der "Schweinemastskandal" DTB 2/2001, S. 240

Das tierärztliche Dispensierrecht wird u.a. geregelt durch...
das Arzneimittelgesetz (AMG) - (§§ 13, 43, 47, 54, 56a, 67)
und die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)