Um Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand zu ermöglichen und der Frage nachzugehen, warum die Verordnungspraxis zum Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft so oft im Zusammenhang mit dem Dispensierrecht für Tierärzte gebracht wird, haben wir nachfolgend eine Linksammlung zusammen gestellt.
Tierärztliches Dispensierrecht - Was verbirgt sich hinter dem Begriff?
Definition - Dispensierrecht:
Berechtigung des Tierarztes für von ihm behandelte Tiere Arzneimittel herzustellen, vom Hersteller oder Großhandel zu beziehen und an den Tierhalter abzugeben. (Quelle: Institut für Pharmakologie Pharmazie und Toxikologie; Universität Leipzig)
Das tierärztliche Dispensierrecht ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine - sehr sensible - Ausnahmeregelung vom Apothekenmonopol. Aber es gibt gute Gründe dafür und keine brauchbaren Alternativen dazu.
Quelle: Der "Schweinemastskandal" DTB 2/2001, S. 240
Das tierärztliche Dispensierrecht wird u.a. geregelt durch...
das Arzneimittelgesetz (AMG) - (§§ 13, 43, 47, 54, 56a, 67)
und die Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV): Antibiotika in der Landwirtschaft, weitere Themen
Bundestierärztekammer e. V. (BTK): Antibiotika in der Nutztierpraxis und weitere Infos zum Thema
Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt): z.B. bpt-Stellungnahme zur 16. AMG-Novelle u.a.