BERLIN. Bei der Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis gibt es viele rechtliche und hygienische Stolpersteine für Arzt und Praxisteam. Wie muss etwa die Praxis ausgestattet sein, oder welche Anforderungen haben die Mitarbeiter zu erfüllen? "Bei der Überprüfung der Behörde fällt immer wieder auf, dass Praxen oft den angeforderten Standards nicht voll entsprechen", resümiert Andreas Kintrup, stellvertretender Geschäftsführer und Geschäftsbereichsleiter Versorgungsqualität der KV Westfalen-Lippe (KVWL). Zum Beispiel verfügten die Mitarbeiter nicht immer über die erforderliche Qualifikation, oder es werde keine sachgemäße manuelle Reinigung durchgeführt, so Kintrup. Gründe dafür sind oft mangelnde Kenntnisse des Medizinprodukterechts.
Zu Medizinprodukten zählen chirurgische Instrumente oder Endoskope, aber auch Verbandstoffe, EKGElektroden und Pinzetten, aber auch Scheren. Die Anforderungen, die Ärzte bei der Aufbereitung erfüllen müssen, sind im Medizinproduktegesetz (MPG) ausformuliert und je nach Gegenstand unterschiedlich, so Kintrup. Für ihn stehen die folgenden Punkte im Vordergrund:
Die Ausstattung der Räume: Die drei Arbeitsschritte der Aufbereitung sind die Reinigung, die Desinfektion und die Sterilisation. Am sichersten seien daher drei getrennte Räume: ein unreiner, ein reiner und ein steriler Raum. Es sei aber auch möglich in einem Raum zu arbeiten, so Kintrup. Dabei muss aber sichergestellt werden, dass trotzdem eine Trennung in einen unreinen und reinen Bereich gewährleistet ist und auf einen Spritzwasserschutz geachtet wird. Das Risiko einer Rekontamination muss ausgeschlossen werden. "Wichtig ist, dass die organisatorischen Maßnahmen dokumentiert sind", erläutert Kintrup.
Die Kleidung: Die Bereichskleidung, wie Haarschutz und Schuhe, und die Schutzkleidung, wie langärmlige Kittel und wasserdichte Schürzen, müssen in direkter Nähe zum Aufbereitungsort angezogen werden. Die Schutzkleidung muss gewechselt werden, bevor es zu einem Kontakt mit reinen Produkten kommt.
Die maschinelle Reinigung und Desinfektion: Wichtig ist, dass die Geräte zur maschinellen Reinigung und Desinfektion mit einer aktuellen Typprüfung vor Ort qualifiziert worden sind und die Verfahren bei den Geräten validiert sind. Außerdem ist auf die Herstellerangaben zu achten.
Die manuelle Reinigung, Desinfektion und Sterilisation: Aus wirtschaftlichen Gründen wird in vielen Arztpraxen die manuelle Aufbereitung bevorzugt, so Kintrup. Bei diesem Verfahren muss eine rückstandsfreie Reinigung der Medizinprodukte gewährleistet sein. Dafür sind schriftliche Arbeitsanweisungen erforderlich. Die manuellen Desinfektionsverfahren müssen nachweislich bakterizid, fungizid und viruzid sein. Zudem sind Angaben zu Desinfektionsmittel, Einwirkzeit und Temperatur notwendig. Für die Sterilisation gibt es verschiedene Geräte, wie Dampf- oder Heißluftsterilisatoren.
Die Qualifikation der Mitarbeiter: Die Medizinische Fachangestellte/Arzthelferin, die mit der Aufbereitung betraut ist, hat einen 40-stündigen Sachkundelehrgang der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV) zu absolvieren. Außerdem sollte den Mitarbeitern das interne QM-System durch regelmäßige Schulungen vermittelt werden.
Grundsätzlich ist zu bedenken, ob die Aufbereitung von Medizinprodukten sich in der eigenen Praxis rentiert, so Kintrup. Die Anschaffungskosten von Geräten zur Reinigung und Sterilisation können teilweise sehr hoch sein.
Alternativen sind die Verwendung von Einmalprodukten, die Aufbereitung durch einen externen Dienstleister oder eine zentrale Sterilgutversorgungsabteilung einer Klinik.
Quelle: Ärztezeitung
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