Auf seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat unter TOP 24 abschließend über die "Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte" beraten und dem Gesetz "nach Maßgabe" einiger Änderungen zugestimmt. Diese betreffen die Form der Rechnungsstellung (gültig ab 1.7.2012) sowie eine Überprüfung der Kostenentwicklung im Jahr 2015. Hier heißt es: "Eine Kostensteigerung über den angenommenen Wert von 6 Prozent hinaus wäre nicht sachgerecht."
Die neue Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer hatten sich vehement für Nachbesserungen ausgesprochen. Trotz aller berechtigter Kritik muss es im Berufsstand jetzt darum gehen, die Zahnärzteschaft und ihre Praxisteams auf den adäquaten Umgang mit der Gebührenordnung vorzubereiten. „Es ist unabdingbar“, so Dr. Engel weiter, „dass die tatsächliche Kostenentwicklung in den Praxen maßgeblich bei der Auslegung des tatsächlichen Honorarzuwachses Berücksichtigung findet. Anderenfalls würde die betriebswirtschaftliche Basis der betroffenen Praxen gefährdet.“
Daher bietet das Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. nun unmittelbar die Kurse "Abrechnung mit der neuen GOZ 2012" an.
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Bundesrat hat neuer GOZ zugestimmt
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