Ab dem 25. Mai 2018 sind nahezu alle Praxen dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten benannt zu haben. Verstöße werden mit bis zu 20 Millionen Euro (oder 4% des weltweiten Umsatzes) geahndet.
Der Datenschutzbeauftragte muss hierfür eine entsprechende Fachkunde vorweisen.
Die Praxis kann entweder an einen externen Datenschutzbeauftragten benennen, oder eine Person aus Ihrer Praxis. Allerdings: Der Chef / die Chefin oder eine andere leitende Person darf diese Aufgabe jedoch nicht übernehmen.
Wir als Bildungswerk bilden Kolleginnen und Kollegen im Datenschutz aus. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf den Gesundheitsdatenschutz gelegt. Damit Sie und Ihre Praxis gut vorbereitet sind.
Neugierig geworden?
>>Hier<< haben wir weitere Informationen für Sie zusammengestellt. Gerne können Sie uns auch persönlich ansprechen, entweder telefonisch (0561-20864815) oder per E-Mail an andrea.folwerk(at)bildungswerk-gesundheit.de.
Nur noch ein Jahr und wenige Monate, bis die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auch in Ihrer Praxen umgesetzt sein müssen.