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Wann zum D-Arzt

Oft bestehen in der Hausarztpraxis Unsicherheiten darüber, welcher Arzt einen Arbeitsunfall versorgen darf.

Wichtig ist: Jeder Vertragsarzt ist verpflichtet, bei Arbeitsunfällen die Erstversorgung des Patienten durchzuführen. Patienten dürfen daher nicht ohne Erstversorgung abgewiesen oder weitervermittelt werden.

Doch unter welchen Voraussetzungen muss ein Patient zum Durchgangsarzt (D-Arzt)?

Auch bei Arbeitsunfällen ist die erste Anlaufstelle für Patienten oftmals der Hausarzt. Nach der Erstversorgung stellt sich in der Praxis anschließend die Frage, ob der Patient möglicherweise an einen D-Arzt weitergeleitet werden muss.  

Wir haben für Sie fünf Bedingungen zusammengestellt, unter denen eine Weiterleitung notwendig ist:

  1. Die Dauer der AU-Bescheinigung reicht über den Tag des Arbeitsunfalles hinaus;
  2. Die Behandlungsdauer überschreitet voraussichtlich sieben Tage;
  3. Es müssen Heil- und Hilfsmittel verordnet werden;
  4. Es liegt eine besondere Heilbehandlung vor;
  5. Es liegt eine Wiedererkrankung des Patienten vor.

Darüber hinaus kann es spezifische Umstände geben, die ebenfalls eine Weiterleitung zum D-Arzt erforderlich machen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV. 

Quelle und weiterführende Informationen: KBV: Informationen für die Praxis. Unfallversicherung. "Nach dem Arbeitsunfall zum Vertragsarzt – Was bei der Behandlung zu beachten ist", September 2017.