Auch bei Arbeitsunfällen ist die erste Anlaufstelle für Patienten oftmals der Hausarzt. Nach der Erstversorgung stellt sich in der Praxis anschließend die Frage, ob der Patient möglicherweise an einen D-Arzt weitergeleitet werden muss.
Wir haben für Sie fünf Bedingungen zusammengestellt, unter denen eine Weiterleitung notwendig ist:
- Die Dauer der AU-Bescheinigung reicht über den Tag des Arbeitsunfalles hinaus;
- Die Behandlungsdauer überschreitet voraussichtlich sieben Tage;
- Es müssen Heil- und Hilfsmittel verordnet werden;
- Es liegt eine besondere Heilbehandlung vor;
- Es liegt eine Wiedererkrankung des Patienten vor.
Darüber hinaus kann es spezifische Umstände geben, die ebenfalls eine Weiterleitung zum D-Arzt erforderlich machen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige KV.
Quelle und weiterführende Informationen: KBV: Informationen für die Praxis. Unfallversicherung. "Nach dem Arbeitsunfall zum Vertragsarzt – Was bei der Behandlung zu beachten ist", September 2017.