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Wir haben doch die Schweigepflicht

Dass Datenschutz in einer Arztpraxis weit über die Schweigeverpflichtung hinausgeht, wird in unserem neuesten Beitrag in der "praxisnah", der Zeitschrift des Verband medizinischer Fachberufe e.V. (Ausgabe 5+6/2017) dargelegt. 

"Wir haben doch die Schweigeverpflichtung!“- dieses Argument führen Praxen nach wie vor gerne an, wenn es Nachfragen zum Thema Datenschutz gibt. Selbstverständlich unterliegen alle Ärzte und Angehörige einer Praxis dem § 203 Strafgesetzbuch oder kurz: der Schweigepflicht. Aber genügt dies? Mit der Schweigeverpflichtung ist zwar geregelt, dass keine „zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis“ (§ 203 StGB, Absatz 1) gegenüber Unbefugten offenbart werden. Aber es bleiben viele Bereiche unberührt, die datenschutzrechtlich eine bedeutende Rolle spielen...

Neugirig geworden? Lesen Sie mehr in Ausgabe 5/6 2017 der "praxisnah", der Zeitschrift des Verbands medizinischer Fachberufe e.V. (www.vmf-online.de