Da seit 1. Januar 2019 Verordnungen für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen zu oder von ambulanten Behandlungen für Patienten mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis
oder mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 nicht vorab der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, diese Regelung aber noch nicht auf dem neuen Formular umgesetzt werden konnte, gilt derzeit eine Übergangsregelung.
Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_39775.php, Abruf am 01.04.2019 14:53 Uhr