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Änderungen bei der Krankenbefürderung

Ab dem 01.04.2019 darf ausschließlich das neue Formulare „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (Muster 4) eingesetzt werden. Die alten Formulare sollten vernichtet werden.

Da seit 1. Januar 2019 Verordnungen für Fahrten mit Taxi oder Mietwagen zu oder von ambulanten Behandlungen für Patienten mit Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis

oder mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung oder mit Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 nicht vorab der Krankenkasse zur Genehmigung vorgelegt werden müssen, diese Regelung aber noch nicht auf dem neuen Formular umgesetzt werden konnte, gilt derzeit eine Übergangsregelung.

Quelle: https://www.kbv.de/html/1150_39775.php, Abruf am 01.04.2019 14:53 Uhr