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Neue Abrechnungsziffern

Hausärzte können ab dem 01.09.2019 rund zehn Euro für die Vermittlung von Terminen für Patienten bei einen Facharzt erhalten, sofern medizinisch dringende Gründe für den Termin vorliegen.

Voraussetzung für die Abrechnung gem. TSVG ist, dass der Termin innerhalb von vier Kalendertagen stattfindet, nachdem der Hausarzt eine Behandlungsnotwendigkeit festgestellt hat.

Die Terminvergabe kann vom Arzt an sein Praxisteam delegiert werden.

Um den Zuschlag zu erhalten, muss sowohl die GOP 03008 als auch die Betriebsstättennummer (BSNR) der Praxis angegeben werden, an die der Patient vermittelt wurde.

Werden mehrere Fachgruppen vom Patienten konsultiert, kann dieser Zuschlag mehrfach abgerechnet werden. Nicht abgerechnet werden kann der Zuschlag, wenn der Patient den betreffenden Facharzt schon vorher im laufenden Quartal aufgesucht hat.

Quelle: Homepage der KBV https://www.kbv.de/html/tsvg.php, Abruf am 29.07.2019.